Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des design studio sabrina für die Erstellung von Websites (Stand: Juli 2024)
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Sabrina Schlegel, im Geschäftsverkehr handelnd unter „design studio sabrina“ (nachfolgend: „design studio sabrina“), die eine Erstellung einer Website und/oder die Wartung einer Website zum Gegenstand haben.
- Das Angebot des design studio sabrina zur Erstellung und zur Wartung von Websites richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher, also solche natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB), sind von dem Angebot seitens des desing studio sabrina ausgeschlossen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn das design studio sabrina hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
- Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang beinhaltet die Konzeption und die Umsetzung bzw. Realisierung einer Website mithilfe des Content-Management-Systems „WordPress“. Inhalt und Umfang der vom design studio sabrina zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus Angebot und Auftragsbestätigung.
- Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind folgende Leistungen nicht im Leistungsumfang enthalten:
- die Beschaffung und Lizenzierung der Internet-Domain(s), unter der die vertragsgegenständliche Website abrufbar gemacht werden soll;
- die Beschaffung und Lizenzierung des Content-Management-Systems „WordPress“, mithilfe dessen die Programmierung der Website umgesetzt wird;
- die Beschaffung und Lizenzierung von Plugins, die für die Umsetzung der Website erforderlich oder gewünscht sind;
- die Beschaffung und Lizenzierung von Inhaltselementen der Website (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software, Plugins usw.);
- die Beschaffung und Lizenzierung von Webserver-Speicherplatz, auf dem die vertragsgegenständliche Website abgelegt werden soll;
- die Beschaffung und Lizenzierung von Rechtstexten (AGB, Impressum, Datenschutzerklärung).
(nachfolgend allesamt „ausgenommene Leistungen“)
Ausgenommene Leistungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden (vgl. Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß Ziffer 8.).
- Hat das design studio sabrina aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die Beschaffung ausgenommener Leistungen übernommen, so hat es diese auf den Namen und für Rechnung des Kunden zu registrieren. Sämtliche an den ausgenommenen Leistungen erworbenen Rechte liegen beim Kunden. Für ausgenommene Leistungen hat das design studio sabrina Anspruch auf Auslagenersatz gemäß Ziffer 5.
- Projektumsetzung, Leistungstermine
- Die Projektumsetzung erfolgt in zwei Phasen, der Konzeptionsphase gemäß Ziffer 4. und der anschließenden Umsetzungs- bzw. Realisierungsphase gemäß Ziffer 5.
- Leistungstermine und Leistungsfristen (nachfolgend gemeinsam „Leistungszeiten“) sind nur verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien mindestens in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
- Die Leistungszeit ist eingehalten, wenn das design studio sabrina bis zu ihrem Ablauf die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden. Die Einhaltung von Leistungszeiten setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Kommt der Kunde einer Mitwirkungshandlung, die für die Erbringung der Leistungen durch das design studio sabrina erforderlich ist, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich die vereinbarten Leistungszeiten entsprechend.
- Ist die Nichteinhaltung einer Leistungszeit auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. Das design studio sabrina wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Leistung informieren. Im Falle einer Behinderung von mehr als 90 Tagen, ist das design studio sabrina zum Rücktritt berechtigt, eine etwaig gezahlte Vorauszahlung wird von dem design studio sabrina unverzüglich zurückerstattet.
- Entwicklung der Website durch das design studio sabrina
- Das design studio sabrina bespricht mit dem Kunden zunächst in einem Strategie-Call die Kundenanforderungen an die Website und erläutert die technische Einrichtung beim Webhoster und die Einrichtung der Domain. Im Nachgang dazu entwickelt das design studio sabrina ein Konzept für die Website, welches die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander (Navigation) aufzeigt.
- Für das Konzept der Website verpflichtet sich das design studio sabrina zur Erstellung von zwei (2) unterschiedlichen Layouts der Startseite, sofern nicht der Kunde vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag textförmlich (z.B. per E-Mail) zugestimmt hat.
- Auf Grundlage des vom Kunden ausgewählten Layouts entwickelt das design studio sabrina ein Konzept für die Umsetzung der Website. Bei der Entwicklung des Konzepts hat das design studio sabrina die Einbindung der vertraglich vereinbarten Bestandteile zu berücksichtigen.
- Nach Vorlage des Layouts sowie des Konzeptvorschlags hat der Kunde diesen jeweils innerhalb von zwei (2) Wochen gegenüber dem design studio sabrina in Textform (z.B. per E-Mail) freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Layout- oder Konzeptvorschläge, so kann das design studio sabrina nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung der Website fortfahren.
- Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge des design studios sabrina in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat das design studio sabrina das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
- Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Kunden erstellt das design studio sabrina auf dessen Grundlage eine Visualisierung der Website. Diese Visualisierung hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe der Visualisierung gilt Abs. 3 entsprechend.
- Erstellung der Website durch das design studio sabrina und Veröffentlichung
- Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gem. Ziffer 4. erstellt das design studio sabrina die Website entsprechend dem Konzept mithilfe des Content-Management-Systems „WordPress“. Dabei hat es die vertraglich festgelegten Elemente in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in die Website aufzunehmen.
- Das design studio sabrina hat die erstellte Webseiten für das Abrufen am Desktop sowie mit mobilen Endgeräten (Tablets und Smartphones) zu optimieren (reponsives Design). Die erstellten Seiten haben in den Versionen, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle ausschließlich im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen.
- Das design studio sabrina hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zurverfügungstellung durch den Upload der Daten auf einen vom Kunde angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server. Das design studio sabrina wird den Kunden umgehend mitteilen, wenn die Website auf dem Server und zur Abnahme gemäß Ziffer 1. bereitgestellt wurde.
- Nach der Abnahme wird das design studio sabrina die Website veröffentlichen und die Website in den vertraglich vereinbarten Suchmaschinen in der Weise auffindbar machen, dass die Website (einschließlich ihrer Unterseiten) in der Suchmaschine indiziert wird. Ein bestimmtes Ranking wird jedoch nicht geschuldet.
- Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
- Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen beim design studio sabrina. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt das design studio ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein.
- Die Nutzungsrechte bleiben auch nach vollständiger Vertragserfüllung und Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem design studio sabrina bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Kunden. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Kunden ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar.
- Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. Das design studio sabrina kann eine Nutzung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
- Der Kunde ist im Rahmen seitens Nutzungs- und Verwertungsrechts auch berechtigt, die vertragsgegenständliche Website in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Das design studio sabrina wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann das design studio sabrina verlangen, dass es im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
- Das design studio sabrina ermächtigt den Kunde als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht des design studio sabrina, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.
- Das design studio sabrina hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihm erstellten Webseite. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des design studio sabrina zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Kunde den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.
- Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunde.
- Vergütung und Auslagenersatz
- Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die vom design studio sabrina zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des design studio sabrina.
- Erbringt das design studio sabrina im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst aufgrund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür eine zusätzliche Vergütung nach Aufwand. Die Stundensatzhöhe ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des design studio sabrina. Die Abrechnung erfolgt in Zeitintervallen von 6 Minuten (0,1 Stunde).
- Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern eine solche nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.
- Das design studio sabrina ist jederzeit berechtigt, Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des design studio sabrina.
- Das design studio sabrina hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, sofern die Ausgaben für zur Beschaffung und Lizenzierung einer ausgenommenen Leistung im Namen und auf Rechnung des Kunden getätigt wurden und das design studio sabrina die Auslagen für erforderlich halten durfte. Das design studio Sabrina wird dem Kunden die auf ihn ausgestellten Rechnungen umgehend weiterleiten.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch das design studio sabrina erforderlichen Mitwirkungshandlungen kostenfrei und rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:
- spätestens bis zur Durchführung des Strategie-Calls die für die Verwendung auf der zu erstellenden Website erforderlichen Texte, Daten, Fotos / Videos, Logos, Farbcodes und sonstigen Informationen in digitaler, lesbarer Form und, soweit vom design studio sabrina gewünscht, unter Verwendung vom design studio sabrina bereitgestellten Übermittlungswege und/oder Formulare zu übermitteln;
- spätestens bis zur Durchführung des Strategie-Calls die für die technische Einrichtung der Website erforderlichen Zugangsdaten des Webhosters zur Verfügung zu stellen;
- auf Anforderung des design studio sabrina die für die Erstellung der Visualisierung und der Website erforderlichen sonstigen ausgenommenen Leistungen zu beschaffen (vgl. Ziffer 2.);
- die Freigaben innerhalb der vertraglichen Fristen zu erteilen oder innerhalb der vertraglichen Fristen die Ablehnung bestimmter Merkmale zu erklären;
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist das design studio sabrina berechtigt, den Kunden eine angemessene Frist (in der Regel zwei Wochen) zur Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten zu setzen. Lässt der Kunde die Frist verstreichen, ohne seinen Mitwirkungspflichten vollständig nachzukommen, verschieben sich Leistungszeiten entsprechend und das design studio sabrina ist berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch das design studio sabrina erforderlichen Mitwirkungshandlungen kostenfrei und rechtzeitig zu erbringen, insbesondere:
- Verantwortlichkeit für Inhalte des Kunden, Freistellung
- Der Kunde ist für die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Logos, Text- und Bildmaterialen und sonstigen Informationen (nachfolgend „Inhalte“) alleinverantwortlich. Er verpflichtet sich, dem design studio sabrina nur solche Inhalte zur Verfügung zu stellen, die keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzten und insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
- Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er zur Nutzung der Inhalte nach der vorstehenden Ziffer, die er an das design studio sabrina übermittelt oder deren Verwendung er gestattet, berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen. Ferner sichert er zu, dass diese Inhalte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
- Das design studio sabrina ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Inhalte auf die Verletzung von Rechten Dritter oder auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben hin zu überprüfen. Schadensersatzansprüche des Kunden jedweder Art wegen von ihm zur Verfügung gestellter Inhalt sind gegenüber dem design studio sabrina ausgeschlossen.
- Beendigung des Vertrags
- Der Vertrag kann von beiden Seiten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt für das design studio sabrina insbesondere vor, wenn
- der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 8. nachhaltig nicht nachkommt oder
- der Kunde fällige Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 4 nicht leistet.
- Der Vertrag kann von beiden Seiten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt für das design studio sabrina insbesondere vor, wenn
Die Beendigung des Vertrages setzt eine vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
- Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit beenden. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch des design studio sabrina jedoch unberührt. Das Design studio Sabrina muss sich jedoch diejenige Aufwendungen anrechnen lassen, die sie infolge der vorzeitigen Beendigung erspart oder aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunde vorgesehenen Kapazitäten eingenommen hat.
- Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Kunden, gehen alle Nutzungsrechte an der bereits erstellten Webseite sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Kunden über.
- Abnahme und Zahlung
- Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden gemäß Ziffer 3. ist der Kunde innerhalb von fünf (5) Werktagen zu ihrer textförmlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. der Visualisierung) entspricht.
- Das design studio Sabrina ist jederzeit berechtigt, dem Kunde Teile der Website zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und den Spezifikationen sowie dem Konzept (bzw. der Vidualisierung) entspricht. Einmal abgenommene Teile der Website können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleiben von einer Teilabnahme unberührt.
- Nach der Gesamtabnahme der fertiggestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Kunde in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das in der Rechnung angegebene Konto des design studio sabrina zu überweisen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat das design studio sabrina Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Möglichkeit des design studio sabrina zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.
- Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
- Für Mängel an der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik haftet das design studio sabrina grundsätzlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 BGB. Das design studio sabrina haftet auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Visualisierung) in der freigegebenen – oder der Freigabe gemäß Ziffer 4.4. gleichgestellten – Form entspricht.
- Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden folgende Regelungen:
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet das design studio sabrina nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung des design studio sabrina auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Im Übrigen ist eine Haftung des design studio sabrina, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Das design studio sabrina haftet nicht für Erwartungen des Kunden im Hinblick auf einen bestimmten Erfolg seiner Website, insbesondere nicht auf eine bestimmte Anzahl von Aufrufen.
- Die Haftungsbeschränkungen unter dieser Ziffer gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des design studio sabrina.
- Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist sowie bei Garantieversprechen.
- Referenzkundennennung
Der Kunde räumt dem design studio sabrina das widerrufliche Recht ein, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann er u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails), insbesondere der Startseite, herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Er muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der vom design studio sabrina abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
- Vertraulichkeit, Herausgabe- und Löschungspflichten
- Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle ihnen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Auftrags auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen bis zum Ablauf von fünf (5) Jahren nach vollständiger Vertragserfüllung Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit ein berechtigtes Interesse an einer Offenbarung besteht.
- Das design studio sabrina verpflichtet sich, nach Fertigstellung der Website und deren Übertragung in den Verfügungsbereich des Kundes alle ihm vom Kunde zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, die in elektronischer Form vorliegen, zu löschen, es sei denn, der Kunde beauftragt ihn ausdrücklich mit deren Archivierung; auf vorheriges Verlangen des Kundes hat er diesem zuvor eine Kopie der im Verlangen bezeichneten, bestimmten Informationen oder Inhalte zukommen zu lassen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen, sind an den Kunde zurückzugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, der Sitz des design studio sabrina.
- Erfüllungort ist der Sitz des design studio sabrina.
Ergänzende Geschäftsbedingungen des design studio sabrina für die Wartung von Websites (Stand: Juli 2024)
- Geltungsbereich
- Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Sabrina Schlegel, im Geschäftsverkehr handelnd unter „design studio sabrina“ (nachfolgend: „design studio sabrina“) und ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedigungen des design studio sabrina für die Erstellung von Websites (Stand: Juli 2024).
- Im Falle von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Ergänzenden Geschäftsbedingen gelten die Regelungen dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen vorrangig.
- Erbringung von Wartungsleistungen
- Das design studio sabrina erbringt für den Kunden im Rahmen der Wartung der Website die vertraglich vereinbarten Leistungen, die abschließend in Angebot und Auftragsbestätigung festgelegt werden.
- Über die vertraglich vereinbarten Leistungen ist das design studio sabrina zu einer Wartung, Pflege und Aktualisierung der Website, insbesondere inhaltlicher Natur, nicht verpflichtet. Solche Leistungen erfolgen nur aufgrund gesonderter Beauftragung und gegen zusätzliche Vergütung.
- Vergütung für Wartungsleistungen
- Die monatliche Pauschalvergütung für die vom design studio sabrina zu erbringenden Wartungsleistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des design studio sabrina.
- Die Pauschalvergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, halbjährlich im Voraus zu entrichten. Die Vergütungspflicht beginnt mit der Veröffentlichung der Website.
- Für getätigte Mehrleistungen vereinbaren die Parteien eine Vergütung nach Aufwand. Das design studio sabrina wird den Vertragspartner auf solche vergütungspflichtigen Mehrleistungen im Vorfeld mündlich oder in Textform hinweisen. Die Höhe des Stundenhonorars ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des design studio sabrina. Die Abrechnung erfolgt in Zeitintervallen von 6 Minuten (0,1 Stunde) und wird dem Kunden nach Erbringung der Mehrleistungen in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der Vergütung nicht enthalten und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen am Tag der Rechnungstellung ausgewiesen.
- Der offene Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist auf das in der Rechnung angegebene Konto des design studio sabrina zu überweisen.
- Der Vertragspartner gerät, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, kann das design studio sabrina Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
- Laufzeit, Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrags hinsichtlich der Wartungsleistungen beginnt mit Veröffentlichung der Website des Kunden und läuft ein (1) Jahr. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
- Das Recht der Parteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund für das design studio sabrina liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
- Kündigt eine Partei den Vertrag, werden bereits erbrachte Leistungen zeitanteilig (pro rata temporis) bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.